Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden.
Unterschriftsberechtigt in Kassenangelegenheiten sind der Schatzmeister und der Vorsitzende oder der Stellvertreter des Vorsitzenden.