Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf gleichberechtigten, ehrenamtlichen, aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern: dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und nach Notwendigkeit weitere Ämter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.