Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vereinsmitgliedern, und zwar dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des ersten Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden jeweils in Verbindung mit der Unterschrift des Schatzmeisters.