| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, einer davon ist zugleich Schatzmeister.
Zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, in allen finanziellen Angelegenheiten ist die Gegenzeichnung des Schatzmeisters erforderlich. |