| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht ist in folgenden Fällen in der Weise beschränkt, dass jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam vertreten:
a) bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5000,- DM,
b) bei der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern,
c) bei der Anmietung von Geschäftsräumen. |