Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer) und dem dritten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein und die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zu zweit.