| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und mindestens drei Beisitzern.
Der Verein wird von zwei der drei Vorsitzenden oder zwei von ihnen schriftlich bestellten Vorstandsmitgliedern nach außen hin vertreten.
Der Schatzmeister ist bei Ausgaben bis 100,- DM im Monat allein zeichnungsberechtigt. Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, zeichnet er mit einem zweiten Mitglied des Laienvorstandes gemeinsam. |