Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Spielführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,- DM bzw. 500,- EUR bedarf es eines mehrheitlich gefassten Vorstandsbeschlusses.