Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000,- DM bedarf es jedoch der Zustimmung der Mitgliederversammlung.