Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den Vorstandsmitgliedern gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung. Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Es können bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder hinzugewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.