Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Leistungssportreferenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000 Euro wird der Verein durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.