Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer (als Fachberater).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden oder einen Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zeichnungsberechtigt für finanzielle Angelegenheiten ist der Kassenwart gemeinsam mit einem der Vorsitzenden.