Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Gildemeister, dem stellvertretenden Gildemeister, dem Säckelwart, dem Schriftwart und dem Ausbildungsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Gildemeister oder seinen Stellvertreter zusammen mit einme weiteren Vorstandsmitglied.