Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Zeichnungsberechtigt sind je zwei der Genannten gemeinsam.
Sämtliche Rechnungen sind von zwei Vorstandsmitgliedern abzuzeichnen, wobei der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende stets dabei sein muss.