Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem Schriftführer und dem Leiter der Arbeitsgruppe materiell-technische Versorgung (Leiter AGV).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.