Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter und dem dritten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Geschäfte über 10.000,- DM sind vom Vorsitzenden und einem seiner drei Stellvertreter zu zeichnen.