Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei bis sechs weiteren Personen, wobei je einer die Funktion eines Schatzmeisters und eines Schriftführers übernimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.