Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Zur Vertretung des Vereins ist der Vorsitzende allein berechtigt bzw. zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei eines der unterzeichnenden Vorstandsmitglieder der Stellvertreter oder der Schatzmeister sein muss.