Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden/Stellvertreter, dem Ersten Schriftführer und dem Ersten Kassierer.
Der Erste Vorsitzende und der Zweite Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Der Erste Schriftführer und der Erste Kassierer vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.