Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten,darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.