Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz und weiteren Fachberatern. Der Verein wird gerichtlich und aßergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Voroitzenden sind alleinvertretungsbefugt.