Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.