| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer, dem Kassenwart sowie zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
Sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis. |