Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal vier Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 1.000,00 EUR bedürfen eines zustimmenden Beschlusses der Mitgliederversammlung.