Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Gartenfachberater.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten jeweils allein. Die drei übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit.