Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Ausgaben mit einem Geschäftswert über 750.000,- EUR die Zustimmung des Direktoriums erforderlich ist, sofern diese nicht bereits im Haushaltsplan genehmigt worden sind.
Er vertritt den Verein in allen gewöhnlichen Geschäften bis zu einem Wert von EUR 750.000,00. Er kann Arbeitsverträge schließen, kündigen und aufheben.