Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Alleinvertretungsberechtigung ist in der Weise beschränkt, dass bei
Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen und
der Anmietung von Geschäftsräumen
der Verein nur durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden kann.