Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens sechs Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Sekretär und stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sekretär für innersenegalesische Angelegenheiten, dem Sekretär für kulturelle Angelegenheiten und dem Sekretär für organisatorische Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.