Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein, die anderen Vorstandsmitglieder vertreten bei Abwesenheit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.