Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter und bis zu acht weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitzende und die Stellvertreter sind allein vertretungsberechtigt.