Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem ersten Schriftführer und dem zweiten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, ansonsten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.