Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister (zugleich Schriftführer), dem Kassierer und dem Leiter Gartenkommission.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder jeweils einer von ihnen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.