Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier aktiven Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 5.000,- DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins von vier Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind.