Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und weiteren, von der Mitgliedervollversammlung gewählten Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.