Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem technischen Leiter und dem Kassenwart. Der Vorstand umfasst mindestens drei Personen; Personalunion ist zulässig.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.