Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000,- DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von dem Vorsitzenden, sondern auch von dem Schriftführer oder dem Kassenwart zu unterzeichnen sind.