Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtshandlungen, die den Verein im Einzelfall zu mehr als 500,00 EUR verpflichten, erfordern zusätzlich die Unterschrift des Kassenwartes.