Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandssprecher/innen, einem/er dem Kassenwart/in, einem/er stellvertretenden Kassenwart/in und mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen/eine Vorstandssprecher/in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Geldverkehr erfolgt nur durch die gemeinsame Unterschrift eines Vostandssprechers und des/der Kassenwart/in bzw. des/der stellvertretenden Kassenwart/in.