Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden, gemeinschaftlich vertreten.