Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Alle Zahlungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters oder des stellvertretenden Schatzmeisters und des ersten oder zweiten Vorsitzenden.