Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, je einem Vorstand für die Geschäftsbereiche Finanzen, Design, Leiterplatte und Baugruppe sowie bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Ein Vorstandsmitglied ist zugleich stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.