Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und bis zu sieben weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Präsidenten, den Vizepräsidenten oder den Schatzmeister.