Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: dem jeweiligen Vorsitzenden des Kirchenvorstandes der katholischen Pfarrgemeinde St. Pius, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.