Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Ausgaben im Einzelfall bis zur Höhe von 2000,-- EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.
Ausgaben im Einzelfall über 2000,-- EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.