Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, der zugleich Schriftführer ist, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.