Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit, dem Vorstandsmitglied für Vereinsrecht und dem Vorstandsmitglied für Organisation und Technik.
Der Verein wird gegenüber Dritten von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten, unter ihnen der Vorsitzende oder der Stellvertreter.