Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Sekretär und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens drei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.
Bankgeschäfte bedürfen der Unterschriften von drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Kassenwart und der Präsident oder der Vizepräsident.