Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Jugendwart und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.