Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen.
Der Verein wird jeweils von einem Vorstandsmitglied vertreten, insbesondere auch bei der Eröffnung von Geschäftskonten. In Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,- DM wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.