Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Präsidenten, dem Vizepräsidenten(sowohl in der Funktion als zukünftiger Präsident als auch als Past-Präsident) und dem Vizepräsidenten für Finanzangelgenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.